Ihr Weg zur Reha
Informationen zur Antragstellung und Kostenübernahme einer Reha.
Antrag und Kosten
Generell gilt: Lassen Sie sich vor dem Aufenthalt in der Rehaklinik in jedem Fall die Rehabilitationsmaßnahme von Ihrem Kostenträger über Ihren Arzt genehmigen. Die Aufnahmeabteilung der Theresienklinik hilft Ihnen bei Fragen zum Antragsverfahren gerne weiter.
Vorgehen
Die Behandlung in der Theresienklinik beginnt häufig im Anschluss an den Aufenthalt in einem Akutkrankenhaus. Sind Sie noch erwerbstätig, übernimmt in den meisten Fällen die Rentenversicherung die Kosten der Maßnahme. Ihr stationärer Aufenthalt in der Rehaklinik wird in diesem Fall als Anschlussheilbehandlung (AHB) bezeichnet. Stehen Sie nicht mehr im Erwerbsleben (z.B. Rentner und Pensionäre) ist Ihre Krankenkasse der Kostenträger. Dieses Verfahren wird Anschlussrehabilitation (AR) genannt.
Aber auch ohne eine vorausgegangene Krankenhausbehandlung kann eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme erfolgen. Dazu muss Ihr behandelnder Haus- oder Facharzt den Aufenthalt befürworten und der Kostenträger eine Kostenübernahmeerklärung ausstellen.
Die Theresienklinik ist von den Kostenträgern (Rentenversicherungsträger, gesetzliche Krankenkassen private Krankenversicherung, Beihilfestellen, Bundesknappschaft, Post, Bahn etc. ) als Rehabilitationsklinik anerkannt.
Die privaten Krankenversicherungen übernehmen ebenfalls die Kosten der "stationären Weiterbehandlung" in der Theresienklinik. Die stationäre Weiterbehandlung muss allerdings vom Akutkrankenhaus aus beantragt und von den privaten Krankenversicherungen genehmigt sein. Außerdem können jeder als Selbstzahler aufgenommen werden.
Für die formale Abwicklung der Aufnahme in die Theresienklinik steht Ihnen ein kompetentes Team von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie rechts.